Land Rheinland-Pfalz haftet nicht für Kosten von abgebrochenem Schulprojekt
Das Land Rheinland-Pfalz muss nicht für die Kosten eines Schulprojekts in Estland zahlen, das zwei rheinland-pfälzische Schülerinnen vorzeitig abbrachen. Wie das Oberlandesgericht Zweibrücken am Dienstag mitteilte, haftet das Land hier nicht für Projekt- und Reisekosten. Die Schülerinnen hätten mit etwas Unterstützung der Schule einen mehrtägigen Aufenthalt organisieren und dort sinnvolle Tätigkeiten ausüben sollen, erklärte das Gericht.
Dabei habe die Möglichkeit bestanden, dass das Projekt scheitern könne. Die beiden seien nach Estland geflogen, hätten dort aber nicht wie geplant einen Bus zu dem Projektcamp bestiegen. Stattdessen seien sie zurück nach Deutschland geflogen. Vor dem Landgericht Landau klagten sie auf Erstattung ihrer Kosten.
Sie argumentierten, dass der betreuende Lehrer am Morgen vor der Abfahrt des Busses zunächst nicht erreichbar gewesen sei. Wegen der Sprachbarriere hätten sie sich mit dem Betreuer vor Ort nicht verständigen können, außerdem sei die Gruppe zu groß gewesen. Das Landgericht wies die Klagen ab.
Dagegen legten die Schülerinnen Berufung beim Oberlandesgericht ein. Dieses wies sie aber darauf hin, dass weder Lehrer noch Schulleitung ihre Amtspflichten verletzt hätten, woraufhin die Schülerinnen ihre Berufung zurücknahmen. Damit sei das Urteil des Landgerichts rechtskräftig, hieß es.
D.Sánchez--ESF