Frühere US-Bluttest-Unternehmerin Holmes legt Berufung gegen Haftstrafe ein
Die frühere US-Bluttest-Unternehmerin Elizabeth Holmes hat Berufung gegen ihre Verurteilung im Theranos-Betrugsprozess zu elf Jahren Haft eingelegt. Holmes und ihre Anwälte haben bis zum 3. März im kommenden Jahr Zeit, Schriftsätze und Prozessunterlagen zur Unterstützung ihrer Forderung einzureichen, wie aus einer Mitteilung eines Berufungsgerichtes in Kalifornien vom Montag hervorgeht.
Eine Geschworenen-Jury hatte Holmes im Januar in vier Punkten des Betrugs an Investoren schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Folge 15 Jahre Haft gegen sie gefordert. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, Holmes eine Haftstrafe zu ersparen oder sie zu nicht mehr als eineinhalb Jahren Gefängnis zu verurteilen.
Mitte November wurde Holmes zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Die schwangere 38-Jährige muss ihre Haftstrafe nicht vor dem 27. April kommenden Jahres antreten. Holmes Anwältin hatte bereits angekündigt, Berufung einzulegen.
Holmes hatte Theranos 2003 im Alter von nur 19 Jahren gegründet. Die Firma warb mit einer vermeintlich revolutionären Technologie für besonders schnelle, effektive und kostengünstige Bluttests. Die charismatische Jungunternehmerin wurde als Tech-Pionierin gefeiert und gewann finanzkräftige Investoren und prominente Unterstützer wie Ex-Außenminister Henry Kissinger und den Medienmogul Rupert Murdoch.
Die 38-Jährige selbst wurde zur Milliardärin. Dann deckten Berichte des "Wall Street Journal" auf, dass die Bluttest-Technologie gar nicht funktionierte.
Holmes hatte stets bestritten, Investoren betrogen zu haben. Sie räumte zwar Fehler ein, beteuerte aber, an das Potenzial ihrer Technologie geglaubt zu haben. Sie machte außerdem ihren Ex-Freund und früheren Geschäftspartner Ramesh "Sunny" Balwani für den Skandal verantwortlich. Dieser wurde im Juli ebenfalls des Betrugs schuldig gesprochen.
R.Abreu--ESF