Karlsruhe urteilt über Auskunftsrechte für Abgeordnete zu Verfassungsschutz
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch (15.00 Uhr) eine Entscheidung über die Informationsrechte für Abgeordnete zur Arbeit des Verfassungsschutzes. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle zog nach Karlsruhe, weil die frühere Bundesregierung ihm eine Auskunft verweigerte. Kuhle wollte Ende 2020 wissen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inlandsgeheimdienst ins Ausland entsandt hatte. (Az. 2 BvE 8/21)
Außerdem fragte er, wie die Regierung diese Entsendung mit Blick auf die Aufgabenverteilung zwischen dem Verfassungsschutz und dem Auslandsgeheimdienst bewertet. Das Bundesinnenministerium gab keine Antwort und begründete dies mit "schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen". Kuhle sieht sein parlamentarisches Fragerecht verletzt. Er argumentiert, dass Abgeordnete Bescheid wissen müssten, wenn sie beispielsweise über ein neues Gesetz zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes abstimmten.
L.Balcazar--ESF