Aufenthalts- und Betretungsverbot für Lützerath voraussichtlich rechtmäßig
Das Aachener Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Aufenthalts- und Betretungsverbot im Bereich des im rheinischen Braunkohlerevier liegenden Dorfs Lützerath abgelehnt. Die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg vom Dezember 2022 sei voraussichtlich rechtmäßig, befand das Gericht laut Mitteilung vom Donnerstag. Das Verbot gilt demnach seit dem 23. Dezember 2022 und bis zum 13. Februar 2023.
Die Klägerin ging laut Gerichtsangaben gegen die Verfügung vor, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sah. Die Richter sehen die Verfügung jedoch durch das Polizei- und Ordnungsrecht begründet. Für die öffentliche Sicherheit liege eine Gefahr vor, weil der Essener Energiekonzern RWE einem Aufenthalt auf den Grundstücken des Orts widersprochen habe. Die Grundstücke des Orts sind mittlerweile Eigentum des Konzerns.
Auch kann sich die Klägerin nach Ansicht des Gerichts nicht auf "zivilen Ungehorsam" infolge eines "Klimanotstands" berufen. Denn dies sei mit der geltenden Rechtsordnung unvereinbar.
Der Kreis Heinsberg durfte laut Gericht die Allgemeinverfügung aussprechen, um dem "Schutz privater Rechte" - nämlich des Konzerns RWE - zu gewährleisten. RWE sei es nicht möglich, zivilrechtlich gegen die Menschen vorzugehen, die sich in Lützerath aufhielten, weil ihre Identität "aufgrund ihrer Anzahl und des ständigen Wechsels nicht bekannt ist".
Es müssten demnach durch RWE "Räumungstitel gegen jede einzelne sich dort aufhaltende Person erwirkt werden". Das sei aber sehr zeitaufwändig oder gar unmöglich und deshalb dem Konzern nicht zumutbar. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
E.Abril--ESF