OVG: Aufenthalts- und Betretungsverbot für Lützerath rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat einen Eilantrag gegen das Aufenthalts- und Betretungsverbot im Bereich des im rheinischen Braunkohlerevier liegenden Dorfs Lützerath abgelehnt. Die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg vom Dezember 2022 sei rechtmäßig, befand das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster laut Mitteilung vom Montag und bestätigte damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen. Das Verbot gilt demnach bis zum 13. Februar 2023.
Die Klägerin war nach Angaben des Aachener Verwaltungsgerichts gegen die Verfügung vorgegangen, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sah. Die Richter sahen die Verfügung jedoch durch das Polizei- und Ordnungsrecht begründet. Für die öffentliche Sicherheit liege eine Gefahr vor, weil der Essener Energiekonzern RWE einem Aufenthalt auf den Grundstücken des Orts widersprochen habe. Die Grundstücke des Orts sind mittlerweile Eigentum des Konzerns.
Auch kann sich die Klägerin nach Ansicht der Richter nicht auf "zivilen Ungehorsam" infolge eines "Klimanotstands" berufen. Denn dies sei mit der geltenden Rechtsordnung unvereinbar. Der Kreis Heinsberg durfte laut Gericht die Allgemeinverfügung aussprechen, um dem "Schutz privater Rechte" - nämlich des Konzerns RWE - zu gewährleisten.
Die Räumung des von Klimaaktivisten besetzten Dorfs Lützerath im rheinischen Braunkohlerevier soll nach Polizeiangaben frühestens ab Mittwoch erfolgen. Der Energiekonzern RWE will den Tagebau Garzweiler ausdehnen und die unter dem Ort liegende Kohle abbauen, wozu das Dorf abgebaggert werden muss.
E.Abril--ESF