Bericht: Große Wirtschaftsprozesse sollen auf Englisch geführt werden können
Einem Medienbericht zufolge will das Bundesjustizministerium es möglich machen, dass Wirtschaftsprozesse mit internationaler Beteiligung an deutschen Landgerichten künftig komplett auf Englisch geführt werden. Die Länder sollten dafür einzelne Gerichte auswählen dürfen, zitierte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Donnerstagabend aus einem Eckpunktepapier des Ministeriums. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgehalten, dass "englischsprachige Spezialkammern" für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten ermöglicht werden sollen.
Für große Handelssachen sehe das Papier erstinstanzliche Spezialsenate bei den Oberlandesgerichten vor, schreibt die Zeitung nun weiter. Hintergrund der Pläne sei der Wettbewerb Deutschlands mit Gerichten anderer Staaten und privaten Schiedsgerichten. Die Sichtbarkeit der deutschen Rechtsordnung solle gestärkt werden. Bislang könne zwar unter bestimmten Umständen auf Englisch verhandelt werden, Klageschrift und Urteil müssten aber immer auf Deutsch verfasst sein.
P.Rodríguez--ESF