Keine Einsicht in Reparaturunterlagen von Messgerät - Urteil gegen Autofahrer aufgehoben
Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof in Stuttgart hat die Verurteilung eines Autofahrers wegen zu schnellen Fahrens aufgehoben, weil der Mann keine Einsicht in Wartungs- und Reparaturunterlagen des Geschwindigkeitsmessgeräts bekam. Das sei ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, erklärte das Gericht am Mittwoch. Das Amtsgericht Mannheim muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen.
Es hatte gegen den Autofahrer eine Geldbuße von 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil dieser 44 Stundenkilometer zu schnell gefahren sei. Der Mann beantragte, die Lebensakte und Wartungsnachweise für das Messgerät einsehen zu dürfen, was aber abgelehnt wurde. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah darin keinen Rechtsfehler. Der Messbeamte habe als Zeuge angegeben, dass es keine relevanten Störungen oder Defekte am Gerät gegeben habe.
Gegen diese Entscheidungen reichte der Mann eine Verfassungsbeschwerde ein und bekam nun Recht. Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hätten das Recht auf Einsicht in Inhalte, die zum Zweck der Ermittlung entstanden seien, aber nicht zur Akte genommen wurden. So könnten sie selbst nach Entlastungsmöglichkeiten suchen, erklärte der Verfassungsgerichtshof.
V.Morales--ESF