Bundesgerichtshof verhandelt über Fall von verdurstetem jesidischen Mädchen
Über den Fall der IS-Rückkehrerin Jennifer W. verhandelt am Donnerstag (11.15 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Anhängerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) soll im Irak zusammen mit ihrem Mann eine jesidische Frau und deren kleine Tochter als Sklavinnen gehalten haben. Als der Mann das Kind bei großer Hitze im Hof ankettete, soll W. tatenlos zugesehen haben, wie es verdurstete. (Az. 3 StR 246/22)
W. wurde im Oktober 2021 vom Oberlandesgericht München unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wegen Beihilfe zum versuchten Mord und zum versuchten Kriegsverbrechen schuldig gesprochen. Das Oberlandesgericht verhängte eine Haftstrafe von zehn Jahren gegen sie. Der Generalbundesanwalt wandte sich an den BGH, um das Strafmaß überprüfen zu lassen. Auch W. selbst legte beim BGH Revision ein, über die am Donnerstag aber nicht verhandelt wird.
T.Álvarez--ESF