Organisationen erheben Verfassungsbeschwerde gegen neues BND-Gesetz
Fast drei Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die damalige Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) für verfassungswidrig zu erklären, wird in Karlsruhe wieder eine Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingereicht. Journalistinnen und Journalisten seien auch mit dem reformierten Gesetz nicht ausreichend vor Überwachung geschützt, erklärte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag in Berlin. Die GFF zieht zusammen mit der Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) vor das Gericht.
Insgesamt seien es 20 Beschwerdeführer aus den Bereichen Journalismus und Menschenrechte, teilte die GFF weiter mit. Der BND könne weiter Daten darüber verarbeiten, wer wann mit wem kommuniziert habe. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom Mai 2020 war das BND-Gesetz reformiert worden, um die gerichtlichen Vorgaben umzusetzen. Die GFF kritisiert aber, dass sich über die Vorgaben teils hinweggesetzt worden sei.
Am Mittwochabend wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage von RSF ab, die sich gegen die mögliche Überwachung des Vereins mit dem sogenannten Staatstrojaner wandte. RSF befürchtete, dass der BND die Kommunikation mit Dritten überwache. Dazu müsste heimlich eine Überwachungssoftware auf Rechnern oder Handys installiert werden. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Klage aber für unzulässig. Es zeichne sich nicht ab, dass der Verein betroffen sei. Auch dazu kündigte RSF eine Verfassungsbeschwerde an.
U.Alonso--ESF