Saarländischer Pathologe wegen mutmaßlicher Fehldiagnosen erneut vor Gericht
In Saarbrücken steht seit Montag bereits zum zweiten Mal ein Pathologe vor Gericht, der Gewebeproben fehlerhaft ausgewertet und Fehldiagnosen gestellt haben soll. Ein weiterer Patient soll deswegen gestorben sein. Der Pathologe aus St. Ingbert war bereits im Juli vom Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden, nachdem ein Patient nach einer unnötigen Operation gestorben war.
Das Landgericht sprach den Pathologen damals der schweren Körperverletzung, fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen schuldig. Gegen ihn wurde eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verhängt. Nun geht es um zwei weitere Fälle. Diese seien nach dem ersten Verfahren angeklagt worden, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Angeklagte soll seinen Beruf ausgeübt haben, obwohl er wusste, dass er wegen seiner gesundheitlichen Probleme nicht mehr in der Lage war, den Facharztstandard einzuhalten. Er soll billigend in Kauf genommen haben, dass Menschen deswegen sterben könnten. Am Montag wurde die Anklage verlesen. Das Gericht setzte acht weitere Verhandlungstermine bis Mitte März an.
Das Urteil vom Juli ist noch nicht rechtskräftig. Da die Verteidigung und eine Nebenklägerin Revision eingelegt hätten, müsse sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe damit befassen, sagte der Landgerichtssprecher weiter. Eine Revision der Staatsanwaltschaft sei hingegen zurückgenommen worden.
R.Abreu--ESF