Verschwundene Schwangere in Bayern: Prozess gegen zwei Männer ab April
Im rätselhaften Fall einer seit mehr als einem Jahr verschwundenen hochschwangeren Frau soll am 9. April vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozess gegen zwei Männer beginnen. Das Gericht eröffnete nach Angaben vom Donnerstag das Verfahren und setzte Verhandlungstermine bis in den Juli fest. Dem ehemaligen Lebensgefährten von Alexandra R. und seinem Geschäftspartner wirft die Staatsanwaltschaft Geiselnahme und Mord vor. Sie wurden im September festgenommen und sitzen in Untersuchungshaft.
Die im achten Monat schwangere Frau brachte am 9. Dezember 2022 in Nürnberg ihr Pflegekind zur Kita und gilt seitdem als verschwunden. Der Anklage zufolge folgten ihr früherer Lebensgefährte, der 50-jährige Dejan B., sowie der 48-jährige Ugur T. der Frau an diesem Tag in einem Auto zu einem ihr gehörenden, leerstehenden Anwesen in Schwabach. Dort überwältigten sie die 39-Jährige und verschleppten sie in eine Lagerhalle in Hilpoltstein.
Spätestens dort brachten sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft R. dazu, ihre Strafanzeigen in zwei laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeschuldigten durch einen handschriftlichen Brief zurückzunehmen. Anschließend töteten sie die Frau und versteckten die Leiche an einem bisher unbekannten Ort.
Die Männer täuschten vor, dass R. sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Zu diesem Zweck verschickte einer der beiden Abschiedsnachrichten von ihrem Handy an ihr nahestehende Menschen und brachte das Telefon nach Italien, um eine falsche Spur zu legen.
Die Motive für die Tat sieht die Anklage im persönlichen und wirtschaftlichen Bereich. B. habe die soliden finanziellen Verhältnisse der leitenden Bankangestellten während der langjährigen Beziehung für seine Immobiliengeschäfte genutzt. Deren Abwicklung erfolgte über T.s Firma. R. erwarb mit Hilfe von B. über mehrere Jahre insgesamt 27 Immobilien auf Kredit. Diese wurden über die Firma von T. saniert, vermietet und verkauft.
Nach der Trennung von B. im März 2022 beendete Alexandra R. die Zusammenarbeit und entzog ihm den Zugriff auf ihre Konten. Es kam zu persönlichen und finanziellen Streitigkeiten, der Anzeigen von R. folgten. Die Beschuldigten sollen daraufhin auf betrügerische Weise einen Vollstreckungstitel über eine hohe sechsstellige Geldsumme gegen sie erwirkt haben, wogegen sich R. zivilrechtlich wehrte.
Nach Überzeugung der Anklagebehörde wurde die Frau daher eine Woche vor der entscheidenden Verhandlung von den Angeschuldigten entführt und getötet. Die Anklage sieht die Mordmerkmale der Habgier, niedrigen Beweggründe und die Ermöglichung und Verdeckung einer anderen Straftat als erfüllt an. Die Beschuldigten schwiegen demnach zu den Tatvorwürfen.
V.Abaroa--ESF