EuGH urteilt Donnerstag zu Reiserücktritt wegen Corona-Pandemie
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) ein wichtiges Urteil zur Reisekostenerstattung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Konkret geht es um die Frage, inwieweit dabei auch Ereignisse berücksichtigt werden können, die erst nach dem Reiserücktritt aber noch vor dem geplanten Reiseantritt eintreten. (Az. C‑584/22)
Das betroffene klagende Ehepaar hatte für April 2020 bei Kiwi Tours eine Reise nach Japan gebucht. Auf den Gesamtpreis von 6148 Euro leisteten sie eine Anzahlung von 1230 Euro. Am 1. März 2020 trat das Ehepaar wegen der Corona-Pandemie von der Reise zurück und bezahlte eine Stornorechnung über weitere 307 Euro. Nachdem Japan am 26. März 2020 ein Einreiseverbot verhängt hatte, forderte das Ehepaar erfolglos beide Zahlungen zurück.
C.Aguilar--ESF