In Schlaf erschossene Obdachlose: Sicherungsverfahren in Hagen begonnen
Weil er eine im Freien schlafende Obdachlose erschossen haben soll, muss sich ein mutmaßlich schuldunfähiger Mann seit Montag vor dem Landgericht Hagen verantworten. Der 29-jährige Angeklagte soll während der Tat im September psychisch krank gewesen sein. Deshalb geht es in dem Sicherungsverfahren um die Prüfung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Laut den Vorwürfen soll der Beschuldigte der Frau am 27. September mit einer Pistole tödlich in den Kopf geschossen haben. Die obdachlose Frau habe zu dieser Zeit auf einer Treppe vor einem Bankgebäude in Iserlohn geschlafen. Der Beschuldigte soll während der Tat an einer akuten Psychose gelitten haben. Das Gericht setzte Verhandlungstage bis Ende April fest.
E.Campana--ESF