Oberverwaltungsgericht bestätigt Gültigkeit vom Oberbürgermeisterwahl in Dresden
Die Oberbürgermeisterwahl von 2022 in Dresden ist gültig. Das bestätigte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einem am Donnerstag verkündeten Beschluss. Es wies damit die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden ab (Az. 4 A 283/23).
Der Kläger wollte die OB-Wahl für ungültig erklären lassen. Er kritisierte im Kern, dass der Gemeindewahlausschuss den Wahlvorschlag eines Vereins zugunsten von Amtsinhaber Dirk Hilbert (FDP) zugelassen hat, obwohl es dabei zu Fehlern gekommen sei.
Das OVG bestätigte, dass bei der Aufstellung des Wahlvorschlags gegen wesentliche Normen des Kommunalrechts verstoßen wurde. Ignoriert wurde demnach, dass in einer Gemeinde nur Gemeindebürger an der Aufstellung von Kandidaten mitwirken dürfen. Dieser Fehler führte dem Gericht zufolge aber im Ergebnis nicht dazu, dass die Wahl für ungültig zu erklären ist. Denn der Amtsinhaber hätte auch als Einzelbewerber antreten können, ohne Unterstützungsunterschriften vorlegen zu müssen.
V.Martin--ESF