Ugandas Verfassungsgericht weist Klage gegen Anti-LGBTQ-Gesetz ab
Das Verfassungsgericht von Uganda hat eine Klage gegen das international scharf kritisierte Anti-LGBTQ-Gesetz abgewiesen. Das im vergangenen Mai verabschiedete "Anti-Homosexualitäts-Gesetz 2023" werde weder aufgehoben noch ausgesetzt, erklärte das Gericht in Kampala am Mittwoch. Laut dem Gesetz droht für die "Beteiligung an homosexuellen Handlungen" lebenslange Haft, für "schwere Homosexualität" droht die Todesstrafe.
Gegen das Gesetz geklagt hatten Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftler und auch Parlamentsabgeordnete der Regierungspartei. Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre.
C.Aguilar--ESF