Verschwundene Schwangere in Nürnberg: Mordprozess gegen zwei Männer hat begonnen
Nach dem Verschwinden einer hochschwangeren Frau hat am Dienstag in Nürnberg ein Mordprozess gegen zwei Männer begonnen. Die Staatsanwaltschaft verlas die Anklage, anschließend folgte die Befragung der 48 und 50 Jahre alten Beschuldigten, wie eine Sprecherin des Landgerichts Nürnberg-Fürth sagte. Beide schwiegen allerdings zu den Vorwürfen. Für den Prozess setzte das Gericht zahlreiche Verhandlungstermine bis Ende Juli an.
Die im achten Monat schwangere Alexandra R. hatte im Dezember 2022 im bayerischen Nürnberg ihr Pflegekind zur Kita gebracht und galt seitdem als verschwunden. Der Anklage zufolge waren ihr früherer Lebensgefährte, der 50-jährige Dejan B., sowie der 48-jährige Ugur T. der Frau zu einem ihr gehörenden leerstehenden Anwesen in Schwabach gefolgt. Dort sollen sie laut die 39-Jährige überwältigt und sie in eine Lagerhalle verschleppt haben.
Spätestens dort brachten sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft R. dazu, ihre Strafanzeigen in zwei laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeschuldigten durch einen Brief zurückzunehmen. Anschließend sollen sie die Frau getötet und die Leiche an einem bisher unbekannten Ort versteckt haben.
Die Männer täuschten vor, dass R. sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Zu diesem Zweck verschickte einer der beiden Abschiedsnachrichten von ihrem Handy an ihr nahestehende Menschen und brachte das Telefon nach Italien, um eine falsche Spur zu legen.
Die Motive für die Tat sieht die Anklage im persönlichen und wirtschaftlichen Bereich. B. habe die soliden finanziellen Verhältnisse der leitenden Bankangestellten während der langjährigen Beziehung für seine Immobiliengeschäfte genutzt. Deren Abwicklung erfolgte über T.s Firma. R. erwarb mit Hilfe von B. über mehrere Jahre insgesamt 27 Immobilien auf Kredit. Diese wurden über die Firma von T. saniert, vermietet und verkauft.
Nach der Trennung von B. im März 2022 beendete Alexandra R. die Zusammenarbeit und entzog ihm den Zugriff auf ihre Konten. Es kam zu persönlichen und finanziellen Streitigkeiten, der Anzeigen von R. folgten. Die Beschuldigten sollen daraufhin auf betrügerische Weise einen Vollstreckungstitel über eine hohe sechsstellige Geldsumme gegen sie erwirkt haben, wogegen sich R. zivilrechtlich wehrte.
Nach Überzeugung der Anklagebehörde wurde die Frau daher eine Woche vor der entscheidenden Verhandlung von den Angeschuldigten entführt und getötet. Im September wurden sie festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage sieht die Mordmerkmale der Habgier, niedrigen Beweggründe und die Ermöglichung und Verdeckung einer anderen Straftat als erfüllt an.
M.E.Molina--ESF