El Siglo Futuro - Bundesanwaltschaft erhebt gegen Milizionär Anklage wegen Kriegsverbrechen in Syrien

Madrid -
Bundesanwaltschaft erhebt gegen Milizionär Anklage wegen Kriegsverbrechen in Syrien
Bundesanwaltschaft erhebt gegen Milizionär Anklage wegen Kriegsverbrechen in Syrien / Foto: © AFP/Archiv

Bundesanwaltschaft erhebt gegen Milizionär Anklage wegen Kriegsverbrechen in Syrien

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Syrer erhoben, der in Syrien Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen haben soll. Ahmad H. soll zwischen 2012 und 2015 als örtlicher Anführer einer Schabiha-Miliz in einem Stadtteil von Damaskus fungiert haben, wie die Behörde in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Diese Miliz habe den Auftrag bekommen, zusammen mit dem Militärgeheimdienst oppositionelle Bestrebungen gewaltsam zu unterdrücken.

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Die mit der Miliz zusammenarbeitende Abteilung des Geheimdiensts habe im Jahr 2013 in dem Stadtteil mindestens 47 Zivilisten exekutiert, hieß es. Die Miliz habe regelmäßig Menschen willkürlich festgenommen, um von ihnen oder ihren Familien Geld zu erpressen, sie zu Zwangsarbeit zu verpflichten oder zu foltern.

A. selbst soll sich an Misshandlungen von Zivilisten beteiligt haben. So habe er einmal einen Festgenommenen ins Gesicht geschlagen und andere Milizionäre angewiesen, den Gefangenen stundenlang brutal mit Plastikrohren zu traktieren. Ein anderes Mal soll er einen Mann an den Haaren gepackt und mit dem Kopf auf den Gehsteig gestoßen haben.

Außerdem habe H. mehrmals Zivilisten dazu gezwungen, Sandsäcke an die Front zu transportieren. Die Menschen hätten unter Beschuss arbeiten müssen und seien nicht mit Wasser oder Essen versorgt worden. Teilweise seien sie auch misshandelt worden, erklärte die Bundesanwaltschaft.

A. soll einigen Gefangenen außerdem Bargeld oder Handys gestohlen haben. Er selbst oder - auf seine Anweisung hin - Familienmitglieder und andere Milizionäre hätten aus Geschäften Waren gestohlen, hieß es weiter.

A. war Anfang August in Bremen festgenommen worden. Er sitzt in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheidet nun das Oberlandesgericht Hamburg.

A.Pérez--ESF