Bundesverfassungsgericht entscheidet über Tagebuchzitate in Cum-Ex-Skandal
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Montag (09.30 Uhr) seine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde des früheren Warburg-Bankchefs Christian Olearius. Er wehrt sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem vergangenen Jahr. Der BGH entschied, dass die "Süddeutsche Zeitung" in einem Artikel über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus Olearius' Tagebüchern veröffentlichen durfte. (Az. 1 BvR 2279/23)
Die Tagebücher waren vor Erscheinen des Artikels bei Ermittlungen gegen den Bankier wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. Der BGH entschied, das Persönlichkeitsrecht müsse gegen die Medienfreiheit abgewogen werden - und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sei hier "überragend". Durch den Artikel und andere Veröffentlichungen war bekannt geworden, dass Olearius sich mit dem damaligen Hamburger Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getroffen hatte.
F.González--ESF