Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei wegen Inhaftierung eines UN-Richters
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Türkei wegen der "rechtswidrigen" Inhaftierung eines türkischen UN-Richters verurteilt. Aydin Sefa Akay habe während seiner Amtszeit Anspruch auf "volle diplomatische Immunität" gehabt, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Er hätte weder festgenommen noch inhaftiert werden dürfen. Das Straßburger Gericht verurteilte die Türkei zur Zahlung von gut 21.000 Euro Schadenersatz und 7000 Euro Prozesskosten.
Akay war im Zuge einer Verhaftungswelle nach dem Putschversuch 2016 in der Türkei festgenommen und zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Akay weist sämtliche Vorwürfe zurück.
Grundlage für die Festnahme war die Tatsache, dass eine App auf seinem Mobiltelefon installiert hatte, die auch von Putschisten genutzt worden war. Im Prozess wurde ihm vorgeworfen, der Bewegung des in den USA lebenden muslimischen Geistlichen Fethullah Gülen anzugehören, dem der Putschversuch gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan zur Last gelegt wird.
Nach dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli 2016 hatte die türkische Regierung mehr als 140.000 Personen entlassen oder suspendiert, unter ihnen mehr als 4000 Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter des Justizministeriums.
Akay hatte zuletzt für das internationale Strafgericht gearbeitet, das aus den Strafgerichten für Ruanda und Ex-Jugoslawien hervorgegangen ist. Dessen Einrichtung wurde vom UN-Sicherheitsrat beschlossen.
U.Alonso--ESF