EU-Parlament muss bestimmte Informationen zu verurteiltem Abgeordneten herausgeben
Das Europaparlament muss bestimmte Informationen über den zu einer Haftstrafe verurteilten griechischen EU-Abgeordneten Ioannis Lagos herausgeben. Das betrifft die Erstattung von Reisekosten für ihn und seinen parlamentarischen Assistenten sowie Tagesgelder, wie das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch in Luxemburg entschied. Eine Klage der Initiative Frag den Staat hatte damit teilweise Erfolg. (Az. T-375/22)
Lagos war 2019 als Mitglied der griechischen Neonazipartei Goldene Morgenröte in das Europaparlament gewählt worden. 2020 wurde diese in Griechenland als kriminelle Vereinigung eingestuft, Lagos wurde im Oktober 2020 zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und acht Monaten verurteilt. Seine Immunität wurde im April 2021 aufgehoben, und er kam ins Gefängnis. Allerdings trat er nicht von seinem Abgeordnetenmandat zurück. Griechenland entzog ihm das Mandat auch nicht.
Frag den Staat wollte wissen, welche Gelder er bekommt und wie er sie verwendet. Eine entsprechende Anfrage stellte die Initiative im Dezember 2021. Es ging ihr um die Frage, ob die Gelder unmittelbar oder mittelbar zur Finanzierung krimineller Aktivitäten beitrugen. Das Europaparlament gab die Dokumente aber nicht heraus und begründete das vor allem mit dem Schutz persönlicher Daten.
Diese Entscheidung erklärte das EU-Gericht nun teilweise für nichtig. Das Recht der Öffentlichkeit auf die Informationen habe hier Vorrang, erklärte es. Der Antrag von Frag den Staat ziele auf eine bessere öffentliche Kontrolle unter diesen außergewöhnlichen Umständen.
Lagos sei trotz Verurteilung wegen schwerer Straftaten und trotz Inhaftierung weiter Parlamentsmitglied geblieben und habe somit weiter Entschädigungen für die Ausübung dieses Amts bekommen. Es sei legitim, erfahren zu wollen, wohin und wieso er zwischen Verurteilung und Inhaftierung gereist sei.
Dokumente über die parlamentarische Entschädigung und die allgemeine Kostenvergütung mit personenbezogenen Daten sowie über das Gehalt des Assistenten muss das Parlament dagegen nicht herausgeben. Solche Informationen stünden bereits allgemein auf der Internetseite des Europaparlaments, erklärte das Gericht.
Da es sich um Pauschalbeträge handle, seien die Dokumente auch nicht nützlich, um die Verwendung der Gelder zu kontrollieren. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.
B.Vidal--ESF