El Siglo Futuro - EuGH-Gutachten stärkt Berlusconi-Seite im Streit mit EZB den Rücken

Madrid -
EuGH-Gutachten stärkt Berlusconi-Seite im Streit mit EZB den Rücken
EuGH-Gutachten stärkt Berlusconi-Seite im Streit mit EZB den Rücken / Foto: © AFP/Archiv

EuGH-Gutachten stärkt Berlusconi-Seite im Streit mit EZB den Rücken

Im Rechtsstreit der Kinder des verstorbenen früheren italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi mit der Europäischen Zentralbank (EZB) stärkt ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg der Berlusconi-Seite den Rücken. Der zuständige Generalanwalt plädierte am Donnerstag dafür, einen EZB-Beschluss von 2016 für nichtig zu erklären. Darin hatte die EZB Berlusconis Finanzholding Fininvest eine Großbeteiligung an der italienischen Banca Mediolanum verboten. (Az. C-512/22 P und C-513/22 P)

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Der Beschluss hat eine jahrelange Vorgeschichte: Zunächst hatte die italienische Zentralbank Berlusconi wegen einer früheren Verurteilung wegen Steuerbetrugs untersagt, über die von ihm gegründete und mehrheitlich von ihm gehaltene Fininvest weiter mehr als zehn Prozent der Finanzholding Mediolanum zu halten. Berlusconi klagte erfolgreich dagegen.

In der Zwischenzeit war Mediolanum mit der Tochtergesellschaft Banca Mediolanum verschmolzen worden, wodurch Fininvest Inhaberin einer qualifizierten Beteiligung am Kapital einer Bank wurde. Die italienische Zentralbank schlug der EZB vor, den Erwerb abzulehnen - was diese im Oktober 2016 auch tat.

Berlusconi und Fininvest wandten sich an die Vorinstanz des EuGH, das Gericht der Europäischen Union. Dort hatten sie aber keinen Erfolg. Ihre Klage scheiterte im Mai 2022. Daraufhin zogen sie vor den EuGH. Nach dem Tod von Silvio Berlusconi im Juni 2023 ging die Kontrolle über Fininvest komplett an seine Kinder über.

Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona sieht laut seinen nun vorgelegten Schlussanträgen Rechtsfehler im Urteil des EU-Gerichts von 2022. Er schlug dem EuGH daher vor, es aufzuheben und den EZB-Beschluss für nichtig zu erklären. Entschieden ist darüber aber noch nicht. Ein Termin für das Urteil des EuGH wurde noch nicht veröffentlicht.

A.M.Ruiz--ESF