Londoner Gericht prüft erneut Immunität von Spaniens Ex-König Juan Carlos
Spaniens ehemaliger König Juan Carlos hat im Zusammenhang mit einer Belästigungsklage seiner früheren Geliebten einen juristischen Teilerfolg erzielt. Zwei Richter ließen am Montag die Berufung des 84-Jährigen gegen die Entscheidung eines Londoner Gerichts zu, wonach er keine Immunität mehr genieße.
Der Londoner High Court hatte im März die Forderung des Ex-Monarchen auf Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. Juan Carlos sei "kein 'Souverän' oder 'Staatschef' mehr" und genieße daher keine Immunität, entschied das Gericht. Zwei Richter des Berufungsgerichts ermöglichten es Juan Carlos nun aber, diese Entscheidung anzufechten.
Die dänische Geschäftsfrau Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn, die von 2004 bis 2009 ein Verhältnis mit dem damaligen König hatte, hat ihn wegen Belästigung auf Schadenersatz verklagt. Sie wirft dem 84-Jährigen unter anderem massive "verdeckte und offene Überwachungsmaßnahmen" nach dem Ende ihrer Beziehung vor. Juan Carlos weist die Anschuldigungen zurück.
Der Ex-König, der einst für seinen Einsatz beim Übergang Spaniens von der Diktatur zur Demokratie hohes Ansehen genoss, ist seit seiner Abdankung im Jahr 2014 von zahlreichen Skandalen eingeholt worden. Unter anderem ging es dabei um fragwürdige Geldgeschenke in Millionenhöhe aus Saudi-Arabien und Vorwürfe der Geldwäsche.
Im August 2020 ging Juan Carlos ins Exil nach Abu Dhabi. Drei Ermittlungsverfahren der spanischen Justiz gegen den früheren Monarchen wurden im März eingestellt.
L.M. Del Campo--ESF