Bundesgerichtshof entscheidet in Fall von Stadtplanerbe Alexander Falk
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Mittwoch (15.00 Uhr) sein Urteil im Fall des Stadtplanerben Alexander Falk. Der Unternehmer soll zum Angriff auf einen Anwalt angestiftet haben, der eine Schadenersatzklage gegen ihn vorbereitete. Der Mann wurde 2010 durch Schüsse schwer verletzt, das Frankfurter Landgericht verurteilte Falk 2020 zu viereinhalb Jahren Haft. (Az. 2 StR 142/21)
Es sprach ihn der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung schuldig, nachdem er ursprünglich wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt war. Gegen das Urteil zog Falk vor den BGH, der es auf Rechtsfehler prüfte. Falk war bereits 2008 wegen versuchten Betrugs und Bilanzfälschung im Zusammenhang mit dem Verkauf seines Unternehmens zu einer Haftstrafe verurteilt worden. In dem Zusammenhang bereitete der Anwalt die Schadenersatzklage vor.
D.Torres--ESF