Universität muss Gutachter bei Ernennung von Harbarth zu Honorarprofessor nennen
Die Universität Heidelberg muss einem Kölner Anwalt die Namen derjenigen Hochschullehrer nennen, die vor der Ernennung des heutigen Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth zum Honorarprofessor Gutachten erstellten. Die Gutachten selbst müsse sie allerdings nicht herausgeben, teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstag mit. Harbarth war 2018, noch vor der Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht, zum Honorarprofessor ernannt worden. (Az. 11 K 1571/20)
Die juristische Fakultät der Heidelberger Universität habe das Verfahren dazu im Herbst 2016 eingeleitet, teilte das Verwaltungsgericht weiter mit. Sie habe zwei Gutachten von auswärtigen Hochschullehrern oder -lehrerinnen in Auftrag gegeben. Im Februar 2018 habe der Senat der Universität entschieden, Harbarth zum Honorarprofessor zu bestellen.
Der Kläger habe 2019 bei der Hochschule Auskunft über die Namen der Gutachter und die Übermittlung der Gutachten beantragt, diese habe das jedoch abgelehnt. Daraufhin zog der Anwalt vor das Verwaltungsgericht.
Das Gericht entschied nun, dass die Universität sich bei der Geheimhaltung der Namen nicht auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit berufen könne. Bei der Auswahl der Gutachter handle es sich nämlich um einen "bloßen Verfahrensschritt".
Anders bei den Gutachten selbst: Diese ermöglichten Rückschlüsse darauf, welche Anforderungen die Universität an die wissenschaftlichen Leistungen ihrer Honorarprofessoren stelle.
Harbarth war bis zu seiner Wahl zum Verfassungsrichter im November 2018 Bundestagsabgeordneter für die CDU und stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender, außerdem Partner in einer Kanzlei mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Im Juni 2020 wurde er zum Präsidenten des Verfassungsgerichts ernannt.
Das Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kann noch beantragt werden.
D.Torres--ESF