Bundesverwaltungsgericht setzt Verhandlung über Versetzung von General fort
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzt am Dienstag (10.00 Uhr) seine mündliche Verhandlung über die Versetzung eines Generals in den Ruhestand fort. Er diente vorübergehend als Befehlshaber des Nato-Kommandos im niederländischen Brunssum und führte dabei den Dienstgrad General, wurde aber nicht dauerhaft befördert. Stattdessen wurde er zunächst zurück nach Berlin und dann als Generalleutnant in den Ruhestand versetzt. (Az. 1 WB 29.21)
Mit einem Eilantrag gegen seine Versetzung scheiterte der Soldat bereits 2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nun will er feststellen lassen, dass die Versetzung rechtswidrig war. Im Ruhestand wolle er den Dienstgrad eines Generals außer Dienst führen, erklärte das Gericht. Mitte Juli begann es mit der Verhandlung über den Fall, nun wird weiter verhandelt und voraussichtlich entschieden.
A.Barbero--ESF