Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Schutz nach Flüchtlingsanerkennung in Griechenland
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über ein deutsches Asylverfahren nach der Anerkennung als Flüchtling in Griechenland. Es geht um eine Frau aus Syrien und ihre kleine Tochter. Sie bekamen in Deutschland nur subsidiären Schutz und wollen Flüchtlingsschutz. (Az. BVerwG 1 C 26.21)
Die Frau gibt an, sie sei schon 2018 in Griechenland als Flüchtling anerkannt worden, könne aber nicht dorthin zurück, weil ihr erniedrigende Behandlung drohe. Das Bundesverwaltungsgericht soll nun entscheiden, ob die Flüchtlingsanerkennung durch ein anderes EU-Land für Deutschland verbindlich ist, wenn die Rückführung der Betreffenden ausgeschlossen ist.
D.Torres--ESF