Kein Schadenersatz für Absage von Messe nach Pandemiebeginn
Für eine wegen der Corona-Pandemie abgesagte Messe bekommt der Aussteller keinen Schadenersatz. Die Entscheidung zur Absage sei mit Blick auf das sich damals rasant entwickelnde Pandemiegeschehen rechtmäßig gewesen, erklärte das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main am Donnerstag. Die Veranstaltung "Light and Building" sollte ursprünglich im März 2020 stattfinden, die Frankfurter Messe verschob sie Ende Februar zunächst auf September und sagte sie im Mai ganz ab.
Der Aussteller wollte Schadenersatz von knapp 75.000 Euro für bereits vorgenommene Hotelreservierungen, Werbemaßnahmen und andere angefallene Kosten. Das Landgericht und nun auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage aber ab.
Auch wenn es Ende Februar 2020 noch kein Veranstaltungsverbot gegeben habe, habe die Messe verschoben werden dürfen, hieß es. Es reiche aus, dass ein späteres Verbot wahrscheinlich war.
Auch die Absage sei rechtens gewesen, da im Mai ein Veranstaltungsverbot bis Ende August bestand und die Prognose "kaum zu treffen" gewesen sei, ob die Messe im September hätte stattfinden können.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann noch die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof beantragen.
M.Vargas--ESF