EU-Gericht bestätigt Kommissionsentscheidung gegen Bürgerinitiative für Minderheiten
Die europäische Bürgerinitiative "Minority SafePack" hat vor dem Gericht der Europäischen Union eine Niederlage erlitten. Das Gericht bestätigte am Mittwoch in Luxemburg die Entscheidung der EU-Kommission, die von der Initiative vorgeschlagenen Maßnahmen zum Minderheitenschutz und zur Förderung kultureller Vielfalt abzulehnen. Bereits ergriffene Maßnahmen seien ausreichend, um die Ziele der Bürgerinitiative zu erreichen, erklärte es. (Az. T-158/21)
Die Initiative schlug unter anderem ein Zentrum für Sprachenvielfalt im Bereich der Regional- und Minderheitensprachen und eine Änderung des EU-Rechts vor - mit dem Ziel, eine annähernde Gleichstellung von Staatenlosen und EU-Bürgern zu gewährleisten. Gegen die Ablehnung der Kommission zog sie vor das EU-Gericht, hatte dort nun jedoch keinen Erfolg.
In früheren Jahren hatte das Gericht zweimal im Sinne von "Minority SafePack" entschieden. Um ihre Projekte überhaupt der Kommission und dem Parlament vorstellen zu dürfen, muss eine europäische Bürgerinitiative nämlich erst registriert werden. Die Registrierung lehnte die Kommission aber zunächst ab, was das Gericht 2017 für nichtig erklärte. 2019 wies es eine Klage Rumäniens gegen die Registrierung zurück, der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung.
P.Colon--ESF