BGH urteilt im Januar über Haftung von Amazon für Wettbewerbsverstöße von Partnern
Der Bundesgerichtshof (BGH) will in zweieinhalb Monaten über die Haftung von Amazon für irreführende Werbung von Partnern entscheiden, die zu Amazon verlinken. Nach der Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe setzte der BGH den Termin für die Urteilsverkündung auf den 26. Januar fest. Es geht um die Klage eines Matratzenherstellers. (Az. I ZR 27/22)
Eine Website zum Thema Schlafen war ein sogenannter Affiliate von Amazon. Teilnehmer am Affiliate-Programm können Links zu Amazon setzen und bekommen pro vermitteltem Kauf eine Provision. Im Streitfall war in einem Text über die besten Matratzen zwar eine Matratze des klagenden Herstellers als Erstplatzierte genannt, der Link führte aber zu einer anderen Matratze.
Das wollte der Matratzenhersteller unterbinden und klagte gegen Amazon. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln hatte seine Klage keinen Erfolg. Zwar liege ein Wettbewerbsverstoß vor, für diesen hafte aber nicht Amazon, entschieden die Kölner Gerichte. Nun muss der BGH entscheiden, ob diese Urteile bestehen bleiben können.
A.Pérez--ESF