Bewährungsstrafe von acht Monaten für Erzieherin wegen Ertrinkungstod von Kind
Mehr als zwei Jahre nach dem Ertrinkungstod eines Zweijährigen bei einem Kindergartenausflug in Magdeburg ist eine Erzieherin zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg wies am Montag die Berufung der Angeklagten gegen ein vorinstanzliches Urteil des Amtsgerichts zurück, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Richter folgten dem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft, so dass die Strafe nun sogar höher ausfiel als im ersten Prozess.
Das Amtsgericht Magdeburg hatte im September vergangenen Jahres insgesamt drei Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von jeweils sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dem Urteil zufolge hatten sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. Der zweijährige Junge hatte sich im Oktober 2020 bei einem Spaziergang mit insgesamt 17 Kindern von der Gruppe entfernt und war später leblos in einem See gefunden worden.
Zwei der drei Erzieherinnen nahmen ihre Berufung gegen das Urteil zwischenzeitlich zurück, weshalb nur noch über eine Kindergärtnerin verhandelt wurde. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, dagegen ist Revision beim Oberlandesgericht in Naumburg möglich.
M.Ortega--ESF