Bundesgerichtshof verhandelt über Kontoführungsgebühr bei Bausparverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) über Kontoführungsgebühren bei Bausparverträgen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen eine Bausparkasse, die in der Ansparphase ein Jahresentgelt von zwölf Euro berechnete. Bei einem Bausparvertrag wird zunächst eine bestimmte Summe angespart, danach kann ein Darlehen ausgezahlt werden. (Az. XI ZR 551/21)
Vor dem Landgericht Hannover und in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle hatten die Verbraucherzentralen Erfolg: Das Gericht in Celle erklärte im November 2021, dass Bausparkassen auch in der Ansparphase keine Gebühr für die Kontoführung verlangen dürften. Kunden seien hier die Darlehensgeber und sie schuldeten kein Entgelt. Gegen das Urteil zog die Bausparkasse vor den BGH.
D.Serrano--ESF