EuGH: Scheidung in italienischem Standesamt in Deutschland anzuerkennen
Eine in Italien nach dortigen Vorschriften von einem Standesbeamten ausgesprochene Ehescheidung muss in Deutschland automatisch anerkannt werden. In Italien seien Standesbeamte dafür zuständig, Scheidungen rechtsverbindlich auszusprechen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Er beantwortete damit eine Frage des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. (Az. C-646/20)
Dieser muss im Fall einer Deutschitalienerin und eines Italieners entscheiden, die 2013 in Deutschland heirateten. Einige Jahre später ließen sie sich in Italien wieder scheiden. Das war dort im Standesamt möglich, weil die beiden keine von ihnen abhängigen Kinder haben.
Die Frau wollte die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen, was die Behörden verweigerten. Sie vermuteten, dass erst die Landesjustizverwaltung zustimmen müsse, weil die Scheidung nicht vor einem Gericht stattfand.
Nach der Rechtsauffassung des EuGH ist das aber nicht der Fall. Im konkreten Fall muss nun der BGH entscheiden, er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.
M.L.Blanco--ESF