Bundesausschuss entscheidet über Rückkehr zu telefonischer Krankschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet am Donnerstag über eine Rückkehr zur seit Juni ausgelaufenen telefonischen Krankschreibung. Für die Beratungen des G-BA steht das Thema auf der Tagesordnung - sollte es einen entsprechenden Beschluss geben, dürfte die telefonische Krankschreibung bereits wieder sehr bald möglich sein. Seit Auslaufen der Regelung sind nur Krankschreibungen nach einem Arztbesuch oder einer Videosprechstunde möglich.
Der G-BA schuf in der Coronapandemie die neue Möglichkeit, dass sich Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen konnten. Die Krankschreibung konnte einmalig für weitere sieben Tage verlängert werden. Die Regelung lief aber Ende Mai aus.
D.Torres--ESF