Entwurf: Bundeswehr-Investitionen werden von Schuldenbremse ausgenommen
Die Bundesregierung will die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 100 Milliarden Euro für Investitionen in die Bundeswehr ausdrücklich von der Schuldenbremse ausnehmen. Dies will sie in einem neuen Absatz 1a für Artikel 87a des Grundgesetzes festschreiben - mit einem entsprechenden Referentenentwurf, der AFP vorliegt, wollte sich am Mittwoch das Bundeskabinett befassen.
Als Text für den neuen Grundgesetzartikel ist demnach vorgesehen: "Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten." Es folgt der Satz: "Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden." In diesen Artikeln ist die Schuldenbremse festgeschrieben.
Der Entwurf begründet die Grundgesetzänderung damit, dass es sich um eine langfristige Finanzierungsaufgabe handele. "Es wird das Instrument eines Sondervermögens gewählt, weil diese Finanzierungsaufgabe sehr umfangreich und von längerer Dauer sein wird", heißt es in dem Entwurf. "Es soll mit dieser Entscheidung das Signal gegeben werden, dass die mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr auf Basis einer dauerhaft gesicherten Finanzierungsgrundlage und damit international sichtbar und glaubwürdig umgesetzt werden wird."
In einem zweiten Referentenentwurf, der ebenfalls dem Kabinett vorlag, wird die Einrichtung des geplanten Sondervermögens unter der Ägide des Bundesfinanzministeriums geregelt.
"Die Übernahme von mehr Verantwortung im internationalen Rahmen, die Deutschlands wirtschaftliches und politisches Gewicht angemessen widerspiegelt sowie die Ausrichtung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sind leitende Prinzipien", heißt es in dem Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium, der AFP vorliegt. "Hierfür benötigt die Bundeswehr ein breites und modernes sowie innovationsorientiertes Fähigkeitsspektrum, das im Rahmen der gesamtstaatlichen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland insbesondere mit hochkomplexen Großvorhaben realisiert werden soll."
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die 100-Milliarden-Spritze für die Bundeswehr angekündigt. Die Verankerung im Grundgesetz soll sicherstellen, dass die Mittel langfristig zur Verfügung stehen. Für die Grundgesetzänderung benötigt die "Ampel" die Zustimmung der Union im Bundestag.
S.Delgado--ESF