Bundesregierung fordert 40 russische Diplomaten zur Ausreise auf
Als Reaktion auf die Gräueltaten in der ukrainischen Ortschaft Butscha verweist die Bundesregierung 40 russische Diplomaten des Landes. Bei den Betroffenen sei "von einer Zugehörigkeit zu russischen Nachrichtendiensten auszugehen", verlautete am Montag in Berlin. Sie hätten nun fünf Tage Zeit, Deutschland zu verlassen. Die Arbeit dieser Botschaftsangehörigen sei "eine Bedrohung für diejenigen, die bei uns Schutz suchen", erklärte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne). "Dies werden wir nicht weiter dulden."
Die Bundesregierung habe entschieden, "eine erhebliche Zahl von Angehörigen der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen zu erklären, die hier in Deutschland jeden Tag gegen unsere Freiheit, gegen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft gearbeitet haben", erklärte Baerbock weiter. Dies sei dem russischen Botschafter am Nachmittag mitgeteilt worden.
"Die Bilder aus Butscha zeugen von einer unglaublichen Brutalität der russischen Führung und derer, die seiner Propaganda folgen, von einem Vernichtungswillen, der über alle Grenzen hinweggeht", erklärte Baerbock. "Ähnliche Bilder müssen wir noch aus vielen anderen Orten befürchten, die russische Truppen in der Ukraine besetzt haben."
Weiter erklärte Baerbock: "Dieser Unmenschlichkeit müssen wir die Stärke unserer Freiheit und unserer Menschlichkeit entgegensetzen." Dabei müsse "klar sein, dass wir für unsere Freiheit einstehen und bereit sein müssen, sie zu verteidigen".
In der Vorwoche hatten bereits mehrere Partnerländer russische Diplomaten ausgewiesen - unter anderem die USA, die Niederlande, Polen, Bulgarien, die Slowakei, Tschechien, Irland und Belgien. Die Ausweisungen standen in Zusammenhang mit dem russischen Krieg in der Ukraine.
Das Auswärtige Amt in Berlin machte bei der Ausweisung Gebrauch von dem völkerrechtlichen Instrument, ausländische Diplomaten zur "persona non grata" ("unerwünschten Person") zu erklären. Ihre Tätigkeit vor Ort wird durch die entsprechende Benachrichtigung an den Heimatstaat beendet. Der Heimatstaat ist völkerrechtlich verpflichtet, die "persona non grata" abzuberufen; der fragliche Diplomat oder die Diplomatin muss das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist verlassen.
Geregelt werden Rechte und Pflichten von Diplomaten durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD). Wichtigstes Vorrecht ist danach die Immunität eines Diplomaten. Wird er zur "persona non grata" erklärt, kann das Gastland die Immunität mit Ablauf der Ausreisefrist aberkennen.
Ein konkretes Fehlverhalten des diplomatischen Personals ist nach Angaben des Auswärtigen Amtes keine Voraussetzung für die Erklärung zur "persona non grata". Vielmehr liegt dieser Schritt demnach voll im Ermessen des Gastlandes und muss nicht begründet werden.
M.F.Ortiz--ESF