Karlsruhe veröffentlicht Beschluss zu bestimmten Überwachungsbefugnissen von BND
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) einen Beschluss über bestimmte Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendiensts (BND). Konkret geht es um die sogenannte strategische Überwachung von internationaler Kommunikation, also zwischen Teilnehmenden im In- und Ausland, um die Gefahr von großen Cyberangriffen rechtzeitig zu erkennen. Gegen eine Neuregelung von 2015 wenden sich zwei Verfassungsbeschwerden. (Az. 1 BvR 1743/16 und 1 BvR 2539/16)
Der BND kann solche internationale Kommunikation anhand von Begriffen durchsuchen, die im Einzelfall festgelegt werden müssen. Die Beschwerden bemängeln unter anderem, dass die Voraussetzungen dafür nicht streng genug definiert seien. Ursprünglich war eine der Beschwerden noch weiter gefasst. Ein Teil der damals angegriffenen Vorschriften wurde aber in der Zwischenzeit geändert.
D.Cano--ESF