

FDP-Verfassungsklage zu Finanzpaket in Bundesrat in Nordrhein-Westfalen abgewiesen
Die FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen ist mit einer Eilklage gegen die Zustimmung der Düsseldorfer Landesregierung zu dem von Union und SPD auf Bundesebene vereinbarten Finanzpaket im Bundesrat gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof in Münster wies einen Antrag der Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung am Donnerstag ab, wie das Gericht erklärte. Die FDP habe nicht aufgezeigt, dass der Landtag in einem sie betreffenden Recht verletzt sein könnte, hieß es.
Nach der Zustimmung des Bundestags soll der Bundesrat am Freitag über das Finanzpaket abstimmen, das unter anderem eine Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz vorsieht. Diese gilt auch für die Länder. FDP-Fraktionen in mehreren Bundesländern klagten vor den Landesverfassungsgerichten, um eine Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen zum Finanzpaket zu verhindern.
Die FDP-Fraktion in Nordrhein-Westfalen begründete dies laut Gericht damit, dass die im Finanzpaket enthaltenen Änderungen der Schuldenbremse einer Änderung der Landesverfassung gleichkomme und der Landtag zu beteiligen sei. Diese Argumentation wies der Verfassungsgerichtshof zurück.
Die Fraktion sei in dem in der Hauptsache geführten sogenannten Organstreitverfahren gar nicht antragsbefugt, erklärte es zur Begründung. Die nordrhein-westfälische Landesverfassung enthalte keine Vorschriften zur Schuldenbremse, die durch die im Rahmen des Finanzpakets vorgesehene Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz "unmittelbar geändert werden könnten", teilte es weiter mit.
R.Abreu--ESF