El Siglo Futuro - Scharfe Kritik an Vorpreschen Heils bei Mindestlohn-Erhöhung

Madrid -
Scharfe Kritik an Vorpreschen Heils bei Mindestlohn-Erhöhung
Scharfe Kritik an Vorpreschen Heils bei Mindestlohn-Erhöhung / Foto: © AFP/Archiv

Scharfe Kritik an Vorpreschen Heils bei Mindestlohn-Erhöhung

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat für das kommende Jahr eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns in Aussicht gestellt - und mit seinem Vorpreschen scharfe Kritik der Arbeitgeber, aber auch vom Koalitionspartner FDP auf sich gezogen. Heil sagte der "Bild am Sonntag": "Arbeit muss sich lohnen. Deshalb wird es zum nächsten Januar eine weitere Mindestlohnerhöhung geben."

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Heil sagte, er rechne mit einer "deutlichen Steigerung". Der Minister verwies auf die hohe Inflation und Tariferhöhungen, die sich dabei auf den Mindestlohn niederschlagen.

Für die Festlegung des Mindestlohns ist ein Gremium aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zuständig. Diese ständige unabhängige Mindestlohnkommission unterbreitet der Regierung alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung, der nächste wird im Sommer erwartet. Zuletzt war der Mindestlohn zum 1. Oktober von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Stunde erhöht worden. Diesen einmaligen Schritt hatte die Regierung beschlossen und nicht die eigens dafür eingesetzte Kommission.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erklärte mit Blick darauf, es sei bisher "immer von einem einmaligen Eingriff die Rede" gewesen. Heil "sabotiert die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission", kritisierte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter.

"Staatslohnsetzung statt Tarifpolitik scheint die Maßgabe aus dem Arbeitsministerium zu sein", so Kampeter. "Die Koalitionsführung muss sich entscheiden, ob sie die fortwährenden Grenzüberschreitungen des Bundesarbeitsministers weiterhin duldet", fügte er mit Blick auf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hinzu.

Der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jens Beeck, betonte: "Die Festlegung von Löhnen obliegt in Deutschland den Tarifpartnern." Das gelte auch für den Mindestlohn. Aufgrund der Entwicklung der Tariflöhne sei Heils Erwartung an eine Mindestlohnerhöhung "nicht unplausibel", so Beeck. "Es ist jedoch weder die Aufgabe des Ministers darüber öffentlich zu spekulieren noch Einfluss nehmen zu wollen."

Die politische Erhöhung im Vorjahr sei "einmalig" gewesen, erklärte Beeck am Montag. "Eine erneute politische Mindestlohnfestlegung, an den Empfehlungen der Mindestlohnkommission vorbei, kommt nicht in Frage."

Auch FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki kritisierte Heil. "Abgesehen davon, dass man diese prognostische Einschätzung durchaus so treffen kann, ist es aber unglücklich, wenn sich ein Bundesminister in dieser Frage öffentlich einschaltet", sagte Kubicki den Funke-Zeitungen (Dienstagsausgaben).

Kritik kam auch vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei. "Für den Mindestlohn macht die unabhängige Mindestlohnkommission einen Vorschlag für 2024", sagte Frei den Funke-Zeitungen. "Es ist irritierend, dass sich der Arbeitsminister jetzt dazu äußert." Der CDU-Politiker fügte hinzu: "Eine politische Lohnfindung ist jedenfalls falsch."

Linken-Chefin Janine Wissler forderte dagegen rasche gesetzliche Schritte. "Angesichts explodierender Preise darf der Minister nicht auf die Mindestlohn-Kommission warten", sagte sie den Funke-Zeitungen. Wie im vergangenen Jahr solle Heil den neuen Mindestlohn per Gesetz festlegen, "und zwar möglichst schnell". Wissler betonte: "Die Beschäftigten brauchen mindestens 13 Euro – denn unterhalb davon schützt ein Mindestlohn nicht vor Altersarmut." Zugleich forderte sie schärfere Kontrollen, ob der vorgeschriebene Mindestlohn tatsächlich gezahlt werde.

Heil kündigte weiter an, bis Juni einen Entwurf für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Tariftreuegesetz vorzulegen. "Die Auftragnehmer des Bundes müssen ihren Mitarbeitern alle Regelungen des Branchentarifvertrags gewähren – von Lohnhöhe über Zulagen und Urlaub bis Weihnachtsgeld", sagte er. Ziel sei, dass das Gesetz Anfang 2024 in Kraft trete.

M.Echeverria--ESF