El Siglo Futuro - Haspa muss Kunden nach spektakulärem Einbruch höhere Entschädigung zahlen

Madrid -
Haspa muss Kunden nach spektakulärem Einbruch höhere Entschädigung zahlen
Haspa muss Kunden nach spektakulärem Einbruch höhere Entschädigung zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Haspa muss Kunden nach spektakulärem Einbruch höhere Entschädigung zahlen

Zwei Jahre nach einem spektakulären Einbruch in eine Filiale der Hamburger Sparkasse (Haspa) in Norderstedt in Schleswig-Holstein haben drei betroffene Kunden vor dem Hamburger Landgericht einen Erfolg erzielt. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte, muss die Haspa ihnen deutlich mehr Entschädigung zahlen, als sie geplant hatte. Die Sparkasse hätte demnach ein besseres Sicherungskonzept erarbeiten müssen.

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Im August 2021 waren bislang unbekannte Einbrecher mit einem Kernbohrer durch die Decke in den Tresorraum gelangt. Sie räumten etwa 650 Schließfächer aus. Kurz zuvor, im Jahr 2020, war ein ähnlicher Einbruch in eine andere Filiale gescheitert. Das spielte bei der Gerichtsentscheidung eine Rolle, wie der Sprecher erläuterte. Denn in beiden Fällen war der Bewegungsmelder im Tresorraum mit einem passgenauen Aufkleber manipuliert worden.

Die Haspa überarbeitete nach dem gescheiterten Einbruch zwar ihr Sicherungskonzept. Sie hätte aber entweder bessere Technik einsetzen oder die Überwachung verbessern müssen, befand das Gericht. Kunden hätten den Raum unbeobachtet betreten können, und es habe die Gefahr bestanden, dass der Bewegungsmelder ausgespäht werde - was dann ja auch geschah. In Norderstedt löste die Alarmanlage nicht aus.

Die Haspa berief sich auf eine Haftungshöchstgrenze von 40.000 Euro, was laut Gericht aber nicht möglich war, weil diese nicht eindeutig gewesen sei. Einer der betroffenen Kunden soll nun zusätzlich zu den bereits erhaltenen 40.000 Euro noch 110.000 Euro bekommen, ein anderer Kunde 100.000 Euro. Der dritte Kunde konnte laut Sprecher nicht für die gesamte verlangte Summe beweisen, dass sie wich wirklich in dem Schließfach befunden habe. Ihm stehen noch knapp 68.000 Euro zu.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Beim Landgericht liegen zudem noch mehr Klagen im Namen betroffener Kunden, dem Gerichtssprecher zufolge könnten nach dem Urteil vom Donnerstag weitere dazukommen.

B.Vidal--ESF