Gasspeicherumlage steigt ab Juli auf 2,50 Euro pro Megawattstunde
Die sogenannte Gasspeicherumlage steigt ab Juli von derzeit 1,86 Euro auf 2,50 Euro netto pro Megawattstunde. Das gab die Trading Hub Europe GmbH (THE) am Dienstag in Berlin bekannt. Die Umlage wird auf den Gaspreis aufgeschlagen und dient der Sicherung von Mindestfüllmengen in den deutschen Gasspeichern.
Die Umlage war 2022 wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und dessen Auswirkungen auf den Energiemarkt zunächst in Höhe von 59 Cent pro Megawattstunde eingeführt worden. Damals hatte die Regierung die Mindestfüllmengen festgelegt, um hinreichende Gasreserven vor allem während des Winters sicherzustellen.
Die aktuelle Anhebung begründete die THE damit, dass 2022 zu Auffüllen der Speicher Gas zu hohen Preisen eingekauft werden musste, das später aber zu deutlich niedrigeren Preisen verkauft worden sei. Ursache sei einerseits die Entwicklung auf dem Weltmarkt und andererseits ein deutlicher Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland.
Konkret wurde demnach 2022 Gasvolumen in Höhe von etwa 50 Terawattstunden für einen Durchschnittspreis von rund 175 EUR pro Megawattstunde beschafft. Während des Winters 2022/23 seien davon aber nur etwa 12,5 Terawattstunden wieder veräußert worden und zwar für durchschnittlich 77,50 Euro pro Megawattstunde. Der Rest sei dann im Winter 2023/2024 verkauft worden, aber nur noch zu einem Preis von 48,50 Euro pro Megawattstunde.
Die Kauf- und Verkaufsaktivitäten erfolgten laut THE in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur sowie dem Bundeswirtschaftsministerium. Der neue Preis für die Gasspeicherumlage gilt bis Ende 2024, für die Zeit danach erfolgt eine neue Festsetzung. Die Berechnung der Umlage erfolgt anhand einer komplexen Formel mit dem Ziel, eine ausgeglichene Bilanz bei den relevanten Zahlungen und Erlösen zu erreichen.
Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden entstehen durch die Umlage jährliche Mehrkosten von 50 Euro. Bisher sind es gut 37 Euro. Hinzu kommt jeweils die Mehrwertsteuer. Rechtsgrundlage ist das Gasspeichergesetz, das aktuell bis Ende März 2025 befristet ist. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist aber geplant.
"Angesichts der Erhöhung der Gasspeicherumlage und der bereits gestiegenen Mehrwertsteuer raten wir Verbraucher*innen, ihre Gasverträge zu überprüfen und mögliche Einsparungen durch einen Anbieterwechsel zu nutzen", erklärte Steffen Suttner vom Vergleichsportal Check24. Er wies darauf hin, dass bei Preiserhöhungen jeweils ein Sonderkündigungsrecht gilt.
D.Cano--ESF